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“Von den Nutzern der Karzoo-Webseite sind bestimmte Regeln hinsichtlich des ethischen Verhaltens und der Sicherheit einzuhalten. Diese Charta legt das verantwortungsvolle Verhalten fest, das ein Nutzer an den Tag legen soll. Sie umfasst die Einhaltung der Regeln eines Verhaltenskodex, der Sicherheit anderen Nutzen gegenüber sowie die Einhaltung der Regeln der Straßenverkehrsordnung.
Diese Charta gilt für alle Nutzer von Karzoo, seien es die Fahrer oder die Mitfahrer. Der Erfolg von Karzoo beruht auf dem guten Willen jedes einzelnen und auf der Einhaltung dieser Charta. Wir bitten Sie deshalb, diese genau zur Kenntnis zu nehmen.
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Sollte Karzoo eine Haftung aufgebürdet werden, behält sich Karzoo das Recht vor, die Nicht- Einhaltung der vorliegenden Charta durch die entsprechenden Nutzer darzulegen. Eventuellen Anwaltskosten und eventuellen Entschädigungsforderungen gegenüber Karzoo wird dann der Tatbestand der Nicht-Einhaltung dieser Charta gegenübergestellt.
Die Nutzer verpflichten sich, Karzoo nur zu dem Zweck zu nutzen, für den die Dienstleistung bestimmt ist, nämlich für das Zusammenbringen von Personen, die eine Wegstrecke gemeinsam zurücklegen wollen. Vor allem verpflichten sich die Nutzer, die Webseite nicht in illegaler Weise zu nutzen, etwa für Belästigungen, Bedrohungen oder üble Nachrede, für Angriffe auf das Privatleben Dritter, oder in mißbräuchlicher, schädigender, vulgärer, obszöner Weise, oder allgemeiner gesagt, für vorwurfsvolle Zwecke, oder für Zwecke, die Rechte Dritter in irgendeiner Form beeinträchtigen könnten.
Der Fahrer verpflichtet sich zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung eines jeden Landes, in dem er an einer Mitfahrgemeinschaft teilnimmt.
Der Fahrer geht kein Risiko am Steuer ein und nimmt kein gefährdendes Mittel zu sich, das seine Fähigkeiten, aufmerksam und in vollster Sicherheit zu fahren, beeinträchtigen könnte.
Der Fahrzeugeigentümer verpflichtet sich, auf dem Laufenden zu sein über die Sicherheitsvorschriften hinsichtlich der technischen Kontrolle in jenem Land, in dem das Auto angemeldet ist.
Der Fahrer muss in der Lage sein, einem Nutzer sofort seine Papiere vorzuweisen, wenn dieser dies verlangt (Fahrzeugpapiere, Versicherungsvertrag, Führerschein). Gleichzeitig müssen die Mitfahrer in der Lage sein, dem Fahrer sofort ein Dokument vorzuweisen, das ihre Identität bescheinigt, sofern der Fahrer dies von ihnen verlangt. Die beiden Parteien verpflichten sich, keine unzulässige, gefährliche oder verbotene Substanz während der gemeinsamen Fahrt zu transportieren.
Bei der Praktizierung von Fahrgemeinschaften gibt es kein Problem in Sachen Versicherung, da jeder Fahrzeugeigentümer eine Pflichtversicherung besitzt, die auch Dritte abdeckt (alle Mitfahrer, die sich in seinem Auto befinden). Verlangt der Fahrer von den Mitfahrern jedoch eine entsprechende Bezahlung, muss dieser beachten, dass der Betrag nicht die effektiven Kosten der Fahrzeugnutzung auf der gegebenen Fahrtstrecke übersteigt (siehe: Kosten im Zusammenhang mit Mitfahrgemeinschaften).
Wenn der Fahrer es wünscht einem seiner Mitfahrer das Steuer zu überlässt (auf einer langen Fahrtstrecke zum Beispiel), obliegt es ihm, zu verifizieren, das sein Versicherungsvertrag keine Klausel bezüglich Exklusivnutzung durch ihn enthält. Bestimmte Garantien werden in der Tat oft nur gewährt, wenn das Fahrzeug vom Fahrzeughalter selbst gelenkt wird und er namentlich im Vertrag genannt wird (sehr oft wird auch der Ehepartner genannt). Sollte der gelegentliche Fahrer in diesem Fall einen Unfall verursachen, wird der Inhaber des Versicherungsvertrages mit einem Malus bestraft.
Karzoo empfiehlt den Fahrzeugeigentümern in allen Fällen nachdrücklich, ihre jeweilige Versicherung über die Fahrgemeinschaften-Aktivität zu informieren.
Der Fahrzeugbesitzer verpflichtet sich, das Innere seines Fahrzeugs angemessen sauber zu halten, um die anderen Mitfahrer während der Fahrtstrecke nicht zu beeinträchtigen. Gleichzeitig ist jeder Mitfahrer angehalten, zu Beginn der Fahrt in einem sauberen Zustand zuzusteigen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, die Präferenzen jedes einzelnen zu respektieren und sich im Zuge ihrer Kontaktaufnahme auf der Karzoo-Seite über die erforderlichen Vorbereitungen zu einigen. Gleichzeitig verpflichten sie sich, höflich untereinander zu bleiben und das Fahrzeug oder jedes andere ihnen zur Verfügung gestellte Material respektvoll zu behandeln.
Um das gute Funktionieren des Karzoo-Services und seiner praktischen Nutzung sicherzustellen, verpflichten sich die Teilnehmer, die fixierten Uhrzeiten einzuhalten und den anderen Mitgliedern jegliche Verspätung oder Änderung der Fahrtstrecke mitzuteilen.
Die Trägergesellschaft des Projekts, H2A, entzieht sich jeder Haftung für eventuell auftretende Zwischenfälle auf der Wegstrecke (Unfall, Diebstahl, Verlust von Sachgegenständen, Verspätungen, Rücktritte ...).